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Öffentliches Auftragswesen

Information nach § 19 Abs. 2 VOL/A über die Erteilung von Aufträgen

Nach beschränkten Ausschreibungen oder freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb (Auftragswert ab 25.000 € ohne USt.) informieren öffentliche Auftraggeber nach § 19 Abs. 2 VOL/A zum Ergebnis. Diese Informationen sind drei Monate vorzuhalten.

 
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