Öffentliches Auftragswesen
Information nach § 19 Abs. 2 VOL/A über die Erteilung von Aufträgen
Nach beschränkten Ausschreibungen oder freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb (Auftragswert ab 25.000 € ohne USt.) informieren öffentliche Auftraggeber nach § 19 Abs. 2 VOL/A zum Ergebnis. Diese Informationen sind drei Monate vorzuhalten.