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Förderbedarf Netzwerk

Hier finden Sie Förderprogramme, die eine Förderung für ihr Vorhaben im Bereich Netzwerk ermöglichen.

Zu Netzwerk zählen z. B. Koordinationsstellen Netzwerke, Vernetzungsplattformen, Kooperationsmanagement, Erfolgsgeschichten, Metanetzwerke, Präsenzveranstaltungen.

Ebene:

Landesförderung

Zuständigkeit: Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Gegenstand der Förderung:  Maßnahmen, die
a) Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere politisch und religiös motivierten Extremismus, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit, Antiziganismus abbauen helfen;
b) demokratische Werte stärken und demokratische Handlungskompetenzen fördern.
Förderbedarf: Raumkosten, Ausstattung, Personalkosten, Netzwerk, Wissenstransfer, Beratung, Prozessbegleitung
Zuwendungsempfänger: 1. eingetragene Vereine, Verbände und gemeinnützige Gesellschaften, die juristische Personen des Privatrechts sind oder
2. juristische Personen des öffentlichen Rechts
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Förderung:

bis 95%

Ablauffrist: keine
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Ebene:

Landesförderung

Zuständigkeit: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Gegenstand der Förderung:  a) Maßnahmen der digitalen Transformation
b) Modellprojekte zu Co-Working-Flächen,
c) Innovations- und Lösungslabore,
d) Digitallabore, multifunktionale Räume und Maßnahmen der Einbindung in Netzwerke,
e) Stärkung digitaler Kompetenzen 
Förderbedarf: Raumkosten, Ausstattung, Personalkosten, Marketing, Netzwerk, Wissenstransfer, Entwicklungsbedürftige Räume
Zuwendungsempfänger: juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften sowie Personen, die eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne von § 18 EStG ausüben
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Förderung:

bis 80%

Ablauffrist: keine
Link:  
Ebene:

Landesförderung

Zuständigkeit: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG)
Gegenstand der Förderung:  Konzeptionierung und Etablierung von Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie Coworking-Spaces; Vorhaben zur Förderung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation
Förderbedarf: Personalkosten, Netzwerk, Wissenstransfer
Zuwendungsempfänger: Träger (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen), die die oben genannten Vorhaben durchführen
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Förderung: bis 90%
Ablauffrist: keine
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Ebene:

Landesförderung

Zuständigkeit: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Gegenstand der Förderung:  Aufbau wirtschaftlich tragfähiger Akzeleratoren (Modul 1), die Startups in der Frühphase intensiv betreuen, für max. 36 Monate
Förderbedarf: Raumkosten, Ausstattung, Personalkosten, Marketing, Netzwerk, Wissenstransfer, Beratung & Prozessbegleitung, Forschung
Zuwendungsempfänger: KMU, Startups
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Förderung:

50-90%;
Modul 1: 900 000 Euro für neue Akzeleratoren,
Modul 2: 600 000 Euro für bestehende Akzeleratoren,
Modul 3: 30 000 Euro für Startups.

Ablauffrist: 31.12.2029
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Ebene:

Landesförderung

Zuständigkeit: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Gegenstand der Förderung:  Errichtung und Ausbau von Gewerbezentren (zum Beispiel Technologie- und Gründerzentren, Maker Spaces und Ähnliches)
Förderbedarf: Raumkosten, Marketing, Netzwerk, Beratung, Prozessbegleitung, Entwicklungsbedürftige Räume
Zuwendungsempfänger: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Förderung: bis zu 90% der förderfähigen Kosten
Ablauffrist: keine
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Ebene:

Landesförderung

Zuständigkeit: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Gegenstand der Förderung:  Wissenstransfer, Markteinführung, Markterschließung, Digitalisierung, Projekte mit Modellcharakter
Förderbedarf: Netzwerk, Wissenstransfer, Beratung, Prozessbegleitung
Zuwendungsempfänger: KMU gemäß der Definition der Europäischen Union1 mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Dazu zählen insbesondere das Handwerk, der Handel, die Dienstleister, die Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Förderung: komplex - siehe Richtlinie
Ablauffrist: 31.12.2023
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Ebene:

Landesförderung

Zuständigkeit: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR)
Gegenstand der Förderung:  Öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen, insbesondere Ausbau von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Investitionen in die Gesundheits- und Kultureinrichtungen sowie altersgerechter Umbau und Barriereabbau; Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung; Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur; Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie ergänzende betriebliche Aus- und Weiterbildung
Förderbedarf: alle
Zuwendungsempfänger: auf sächsischem Gebiet liegenden Teile des Lausitzer Reviers und des Mitteldeutschen Reviers; Gemeinden, die Landkreise und andere Träger der kommunalen Selbstverwaltung sowie sonstige öffentliche und private Träger, wenn diese öffentliche Aufgaben erfüllen
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Förderung: 90% der ff. Ausgaben 
Ablauffrist: keine
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Ebene:

Bundesförderung

Zuständigkeit: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR)
Gegenstand der Förderung:  Städtebauförderung, Maßnahmen zur Bildung interkommunaler Netzwerke und Kooperationsmanagement
Förderbedarf: Raumkosten, Ausstattung, Netzwerk, Forschung, Entwicklungsbedürftige Räume
Zuwendungsempfänger: Gemeinden
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Förderung: 1/3  der ff. Ausgaben 
Ablauffrist: grundlegend keine, aber jährliche Anpassungen
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Ebene:

Landesförderung

Zuständigkeit: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Gegenstand der Förderung:  Auf-/ Ausbau neuer oder bestehender Kooperationsnetzwerke; Aufbau neuer Innovationscluster
Förderbedarf: alle
Zuwendungsempfänger: Zusammenschlüsse oder Vereinigungen mit eigener Rechtsperson und mindestens fünf Partnern, davon mindestens drei KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz im Freistaat Sachsen plus Hochschulen, Verbände, Kammern etc.
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Förderung: 50% bis 75% der ff. Ausgaben (höchstens 200.000€-7,5Mio €/3 Jahre bis 10 Jahre)
Ablauffrist: keine
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Ebene:

Landesförderung

Zuständigkeit: Kulturstiftung des Freistaates Sachsen (SMWK)
Gegenstand der Förderung:  Entwicklungs- und Vernetzungsmaßnahmen, Projekte, die intermedial ausgerichtet sind oder neue Interaktionsformen erproben
Förderbedarf: Raumkosten, Ausstattung, Personalkosten (intern), Marketing, Netzwerk, Wissenstransfer
Zuwendungsempfänger: Jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Förderung: 50% bis 90% der ff. Ausgaben
Ablauffrist: keine
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Ebene:

Bundesförderung

Zuständigkeit: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Gegenstand der Förderung:  Entwicklung kommunaler und fachübergreifender Strategien zur Gestaltung der Digitalisierung
Förderbedarf: alle
Zuwendungsempfänger: Kommunen und Gemeindeverbände sowie Städtenetzwerke und Stadt-Umland-Partnerschaften
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Förderung: 65 % der förderfähigen Kosten
Ablauffrist: keine
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Ebene:

Bundesförderung

Zuständigkeit: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Gegenstand der Förderung:  Aufbau und Etablierung branchenübergreifender Demonstrationszentren in Form von Living-, Learning-, Innovation und Mobile-Labs. Diese Labs, bei denen die Arbeit des Menschen im Mittelpunkt steht, bieten in ihren unterschiedlichen Ausrichtungen Möglichkeiten, innovative Technologien wie KI basierte Assistenzsysteme zu erfahren oder neue didaktische Methoden zur Kompetenzentwicklung zu erleben. Immer als Forschungsprojekt mit KMU-Partnern, Sozialträgern etc.
Förderbedarf: alle
Zuwendungsempfänger: Staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine und sonstige Organisationen mit FuE-Kompetenz sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Förderung: 25%-80% je nach Förderphase
Ablauffrist: 30.06.2024
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Ebene:

Bundesförderung

Zuständigkeit: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Gegenstand der Förderung:  Innenausbau, Erhaltung, Gestaltung von Mehrfunktionshäuser u.a. Co-Working Spaces, Umnutzung dörflicher Bausubstanz, dörflicher Gemeinschaftseinrichtungen 
Förderbedarf: Raumkosten, Ausstattung, Personalkosten (intern), Netzwerk, Beratung/Prozessbegleitung, Entwicklungsbedürftige Räume
Zuwendungsempfänger: Gemeinden, natürliche Personen
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Förderung: Gemeinden 65%, natürliche Personen 35% der ff. Ausgaben 
Ablauffrist: keine
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Ebene:

Landesförderung

Zuständigkeit: Sächsische Staatskanzlei (SK)
Gegenstand der Förderung:  Konzeptionelle Strategien, Szenarien und Projekte zur Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels, Durchführung regionaler Innovationswettbewerbe und Pilotprojekten zur Verbesserung der Erreichbarkeit und des Zugangs von Arbeitsplätzen und Dienstleistungseinrichtungen, Projekte des bürgerschaftlichen Engagements, Netzwerkarbeit und Informationsaustausches regionaler Akteure, Aufbau generationenübergreifender oder multifunktionaler Nutzungs- und Organisationsformen im öffentlichen Bereich
Förderbedarf: Netzwerk, Beratung/Prozessbegleitung, Forschung, Entwicklungsbedürftige Räume
Zuwendungsempfänger: Kommunale Gebietskörperschaften, Eigenbetriebe, Zweck- und Verwaltungsverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Vereine, Verbände, gGmbHs, Religionsgemeinschaften
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss/kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden
Höhe der Förderung: 90% der zuwendungsfähigen Kosten/3 Jahre Zweckbindung 
Ablauffrist: keine
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Ebene:
Landesförderung
Zuständigkeit: Sächsisches Staatsministerium des Innern (SMI)
Gegenstand der Förderung:  Regionale Vernetzungskonzepte, regionale Konzeptionen zu thematischen Netzwerken, Entwicklung zukunftsfähiger Gemeindestrukturen, Maßnahmen zur nachhaltigen Raumentwicklung im Zusammenhang mit der Vernetzung regionaler Kooperationsinitiativen in Metropol-, Verdichtungs- und ländlichen Räumen
Förderbedarf: Personalkosten, Netzwerk, Beratung/Prozessbegleitung, Entwicklungsbedürftige Räume
Zuwendungsempfänger: Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, andere Formen interkommunaler Zusammenarbeit
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Förderung: 60% bis 75% der förderfähigen Ausgaben
Ablauffrist: keine
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