Hauptinhalt

Glasfaser

Darstellung eines Glasfaserkabels

Eine leistungsfähige und möglichst flächendeckende Versorgung mit leitungsgebundenen Breitbandanschlüssen gehört heute zur Daseinsvorsorge. Sie ist Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und wirtschaftliche Entwicklung.

Die Digitalagentur Sachsen (DiAS) fungiert als Ansprechstelle für Kommunen und Landkreise, Telekommunikationsunternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger zu Fragen rund um den Breitbandausbau in Sachsen. Die Regionalverantwortlichen unterstützen bei der Initiierung und Umsetzung von eigenwirtschaftlichen und geförderten Breitbandvorhaben in Form von Projektbegleitung, Wissenstransfer und Reporting für das sächsische Wirtschaftsministerium (SMWA). Dabei rücken auch zunehmend alternative Verlegemethoden in den Mittelpunkt des Interesses

Förderung des Breitbandausbaus

Gigabitfähige Breitbandinfrastrukturen sollen in ganz Sachsen so schnell wie möglich eine Selbstverständlichkeit sein. Auf dem Weg dahin gibt es zwei grundsätzliche Ansätze:

  • den eigenwirtschaftlichen (nicht geförderten) Ausbau
  • und den geförderten Ausbau.

Im eigenwirtschaftlichen Ausbau lassen sich die Investitionen in Breitbandinfrastruktur wirtschaftlich tragfähig durchführen und werden von einem Telekommunikationsunternehmen (TKU) auf eigene Kosten realisiert. Schon heute wird in Sachsen bereits der Großteil der gesamten Breitbandinfrastruktur eigenwirtschaftlich ausgebaut.

Demgegenüber steht der geförderte Ausbau. Um allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen einen Breitbandanschluss zu ermöglichen, werden Anschlüsse, die nicht wirtschaftlich tragfähig von einem TKU erschlossen werden können, durch den Bund und den Freistaat Sachsen gefördert. Über Ausschreibungsverfahren können sich TKU hierbei um eine Förderung zur Erschließung von Adressen mit Glasfaser bewerben.

Links und Recherche-Tipps

Informationsseiten der Landkreise, Städte und Kommunen:

Richtlinien und Rahmenregelungen

Hier finden Sie eine Übersicht der Richtlinien und Rahmenregelungen zum Breitbandausbau.

Bitte beachten Sie bei der Antragstellung die Laufzeiten der Richtlinien.

Richtlinien, deren Laufzeit bereits abgelaufen ist, behalten für nach dieser Richtlinie bewilligte Projekte weiterhin ihre Gültigkeit (beispielsweise für Änderungsanträge, Mittelanforderungen). Ein Neuantrag ist jedoch nicht mehr möglich.

Neuanträge können nur für die jeweils aktuellste Richtlinie gestellt werden.

Die Richtlinie des Bundes zur Förderung des Breitbandausbaus finden Sie direkt beim Projektträger des Bundes. Der Projektträger des Bundes (PT-A), Bewilligungsstelle des Bundes für den Freistaat Sachsen ist die PwC GmbH WPG.

Die Förderrichtlinie DiOS umfasst die Förderung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Bitte beachten Sie die jeweiligen Laufzeiten der Richtlinien.

Wirtschaftsnahe Infrastrukturförderung – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Infra)

Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung (RL LE/2014)

Veröffentlichungen des Gigabitbüros

zurück zum Seitenanfang