Hauptinhalt

Glasfaser

Darstellung eines Glasfaserkabels

Eine leistungsfähige und möglichst flächendeckende Versorgung mit leitungsgebundenen Breitbandanschlüssen gehört heute zur Daseinsvorsorge. Sie ist Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und wirtschaftliche Entwicklung.

Die Digitalagentur Sachsen (DiAS) fungiert als Ansprechstelle für Kommunen und Landkreise, Telekommunikationsunternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger zu Fragen rund um den Breitbandausbau in Sachsen. Die Regionalverantwortlichen unterstützen bei der Initiierung und Umsetzung von eigenwirtschaftlichen und geförderten Breitbandvorhaben in Form von Projektbegleitung, Wissenstransfer und Reporting für das sächsische Wirtschaftsministerium (SMWA). Dabei rücken auch zunehmend alternative Verlegemethoden in den Mittelpunkt des Interesses

Förderung des Breitbandausbaus

Gigabitfähige Breitbandinfrastrukturen sollen in ganz Sachsen so schnell wie möglich eine Selbstverständlichkeit sein. Auf dem Weg dahin gibt es zwei grundsätzliche Ansätze:

  • den eigenwirtschaftlichen (nicht geförderten) Ausbau
  • und den geförderten Ausbau.

Im eigenwirtschaftlichen Ausbau lassen sich die Investitionen in Breitbandinfrastruktur wirtschaftlich tragfähig durchführen und werden von einem Telekommunikationsunternehmen (TKU) auf eigene Kosten realisiert. Schon heute wird in Sachsen bereits der Großteil der gesamten Breitbandinfrastruktur eigenwirtschaftlich ausgebaut.

Demgegenüber steht der geförderte Ausbau. Um allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen einen Breitbandanschluss zu ermöglichen, werden Anschlüsse, die nicht wirtschaftlich tragfähig von einem TKU erschlossen werden können, durch den Bund und den Freistaat Sachsen gefördert. Über Ausschreibungsverfahren können sich TKU hierbei um eine Förderung zur Erschließung von Adressen mit Glasfaser bewerben.

Links und Recherche-Tipps

Informationsseiten der Landkreise, Städte und Kommunen:

Richtlinien und Rahmenregelungen

Die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ finden Sie direkt beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr:

Die Förderrichtlinie DiOS umfasst die Förderung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Bitte beachten Sie die jeweiligen Laufzeiten der Richtlinien.

Den Antrag auf Förderung nach der Richtlinie DiOS reichen Sie bei der Landesdirektion Sachsen ein. Gerne unterstützen wir Sie beim Ausfüllen und der Zusammenstellung benötigter Unterlagen. Die Antragsformulare stellt die Landesdirektion Sachsen auf ihrer Homepage bereit:

Wirtschaftsnahe Infrastrukturförderung – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Infra)

Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung (RL LE/2014)

Die NGA-Rahmenregelung ist die Grundlage für die Weiße-Flecken-Breitbandförderung. Sie finden diese auf der Homepage des Projektträgers des Bundes:

Die Gigabit-Rahmenregelung ist die Grundlage für die Graue-Flecken-Breitbandförderung. Sie finden diese auf der Homepage des BMVI:

Veröffentlichungen des Gigabitbüros

zurück zum Seitenanfang